Alles rund um die Femto-LASIK und LASIK-Operation
 
 
 
             Fehlsichtig? Die Femto-LASIK Alternativen zur LASIK: Linsen- und Hornhautimplantate, Linsenaustausch Ablauf der Augenlaseroperation LASIK-TÜV zertifizierte Klinik und Team Laser und Geräte an der alz Warum alz? Wählen Sie Kompetenz! Informationen und Termine alz Aktuell  
 

 

 

Femto-LASIK: Verfahren der Wahl
Vorteile der LASIK
Die Operation
Customized LASIK
Traditionelle LASIK
LASIK-Animation
Das LASIK FAQ
Femto-LASIK Professionals
Kosten und Finanzierung

 

 


 

 

     
   
     
   
   
 

Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Kosten der LASIK Augenlaseroperation

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?


Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Operationskosten liegen, je nach Verfahren, zwischen 1.250 € und 2.000 € pro Auge. Vor- und Nachuntersuchungen werden separat berechnet.

Bei Ihrem Beratungsgespräch erhalten Sie gerne eine Einzelaufstellung der ärztlichen Leistungen und voraussichtlichen Kosten des bei Ihnen geplanten Eingriffs. Sie werden außerdem gebeten, eine Honorarvereinbarung zu unterschreiben. In Kooperation mit der ABC-Bank bieten wir auch verschiedene Finanzierungspläne an.

Alle refraktiv-chirurgischen Eingriffe sind ärztliche Privatleistungen.
Dies besagt, dass die Abrechnung der erbrachten Leistungen nach den Maßgaben der jeweils gültigen GOÄ (Gebührenwerk für die Bemessung und Erstattung von ärztlichen Privatleistungen) erfolgt.


Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?
Die Refraktive Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernimmt.
Die gesetzlichen Krankenkassen listen die Verfahren der Refraktiven Chirurgie nicht in ihrem Leistungskatalog und sind damit nach den jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichtshof auch nicht berechtigt, diese zu erstatten.
Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob sie diese Behandlung
bezuschussen oder erstatten. In der Regel ist es jedoch möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen.

In Kooperation mit der ABC-Bank bieten wir auch verschiedene Finanzierungspläne an.